Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Gute Rahmenbedingungen für Buchhandlungen und Verlage

Der SBVV setzt sich für gute kultur- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Schweizer Gesamtbuchhandel über alle Sparten von Herstellung über Vertrieb bis Verkauf ein.

Ein zwingendes Zweitveröffentlichungsrecht soll wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren parallel oder nachgelagert zur Erstveröffentlichung gestatten, ihre Inhalte kostenfrei zugänglich zu machen. Der Zwang besteht darin, dass dieses Recht künftig in Verlagsverträgen nicht wegbedungen werden darf, auch dann nicht, wenn seitens der Geschäftspartner etwas anderes vereinbart und gewünscht wurde. Dagegen wehren sich die Verlagsverbände der Schweiz, weil ein solches Gesetz das Urheberrecht aushöhlt, die Innovation hemmt und damit die Diversität im Angebot schmälert und zudem gut funktionierende Schweizer KMU in ihrer Existenz gefährdet.

Positionspapier der Verbände

Der Schweizer Buchhandels- und Verlagsverband SBVV hat im Mai 2025 gemeinsam mit LivreSuisse, ALESI und dem Schweizerischen Verband der Verlage für Geistes- und Sozialwissenschaften ein Positionspapier zu den Hintergründen, Zielen und Auswirkungen des zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts verfasst. Es steht in deutscher und französischer Sprache zum Download bereit:

Factsheet "Das zwingende Zweitveröffentlichungrecht", Mai 2025 (Download)

Fiche d'information "Le droit impératif de publication secondaire", Mai 2025 (Download)

Open Access

Weiter engagieren sich die Verlage in der Arbeitsgruppe Open Access des SBVV, um ihre Innovationen und Dienstleistungen gemeinsam sichtbar zu machen. Sie fordern bei der Open-Access-Strategie des Bundes eine differenzierte Sicht auf die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen und ihre Publikationsbedürfnisse. Sie anerkennen dabei, dass das Ergebnis öffentlich finanzierter Forschung grundsätzlich ein öffentliches Gut darstellt. Mehr zum aktuellen Stand der Arbeiten auf der Website openaccess.sbvv.ch.

Nationalbibliotheksgesetz

Das Parlament hat in der Sommersession 2025 die Beratungen zum revidierten Nationalbibliotheksgesetz (NBibG) im Rahmen der Kulturbotschaft 2025–2028 abgeschlossen. Zuvor hatten sich Stände- und Nationalrat über mehrere Sessionen hinweg nicht einigen können – insbesondere zur Frage, ob die Nationalbibliothek nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Inhalte ohne Vergütungsanspruch der Rechteinhaber einfordern darf. Der Nationalrat hatte im Dezember 2024 eine entsprechende Regelung aus urheberrechtlichen Gründen abgelehnt.

Nach einem Besuch der Nationalbibliothek schlug die Kulturkommission des Ständerats einen Kompromiss vor: Der Zugang zu nicht frei zugänglichen digitalen Inhalten soll ausschliesslich vor Ort in den Räumlichkeiten der Nationalbibliothek erlaubt sein. Eine Online-Konsultation ist lediglich nur Nutzerinnen und Nutzer mit verifizierter Identität vorgesehen. Zudem soll die Nationalbibliothek jährlich einen Beitrag an den Kulturfonds einer Verwertungsgesellschaft leisten – als Massnahme zur Unterstützung der Kulturschaffenden.

Der Ständerat nahm den Vorschlag in der Frühjahrssession 2025 an. Nach erneuter Prüfung durch die Kulturkommission des Nationalrats fand der Kompromiss Anfang Juni 2025 auch im Nationalrat eine Mehrheit.

Der Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband (SBVV), der sich gemeinsam mit Swisscopyright – der Dachorganisation von fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften –, sowie LivreSuisse und Alesi über mehrere Sessionen hinweg für eine tragfähige Lösung eingesetzt hatte, begrüsst den erzielten Kompromiss ausdrücklich.

Mit dem revidierten Gesetz soll die Nationalbibliothek neu auch digitale Inhalte mit Schweiz-Bezug sammeln, erschliessen und erhalten. Im Vernehmlassungsentwurf war eine generelle und für die Rechteinhaber vergütungsfreie Ablieferungspflicht nicht frei zugänglicher digitaler Informationen vorgesehen (Art. 4a Angebotspflicht). Dieses Dépôt légal numérique wurde nach Intervention des SBVV und weiteren Verbänden entschärft: Statt einer Pflicht gilt nun ein Einforderungsrecht von elektronisch verfügbaren Informationen, die veröffentlicht sind, durch die Nationalbibliothek (Art. 3a Einforderungsrecht).

Verlagsförderung

Die Kulturbotschaft 2025 – 2028 gilt ab 1. Januar 2025. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte der SBVV eine substantielle Erhöhung der Mittel für die Verlagsförderung, die Einführung einer Buchhandelsförderung als Strukturfördermassnahme und die (Wieder-)Einführung der Sachbuchförderung gefordert.

Der SBVV hat gemeinsam mit den Verbänden LivreSuisse und Alesi mehrere Vorstösse und Stellungnahmen in Sachen Verlagsförderung gemacht. Der Verband hat sich politisch über die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und Ständerats und direkt im Parlament eingebracht. Das erklärte Ziel war die substanzielle Erhöhung der Verlagsförderung sowie die Anpassung der Verordnung im Bereich Sachbuch.

Die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung trat am 1. Februar 2025 in Kraft. Die Ausschreibung 2026–2028 dauerte vom 3. März 2025 bis 25. April 2025. Die Förderperiode und die Unterstützung 2021–2024 wurden ein Jahr verlängert, Grund dafür waren Budgetentscheidungen im Parlament.

Das Ergebnis ist erfreulich, insbesondere unter Berücksichtigung der angespannten Finanzsituation beim Bund. Während andere Kulturbranchen mit Kürzungen oder gar Streichungen konfrontiert sind, blieb die Verlagsförderung nicht nur verschont, vielmehr konnten punktuelle Verbesserungen erreicht werden. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen im Förderkonzept:

Einschluss der Sachbuchverlage: Die neue Bezeichnung «nicht-fiktionale Werke, die einen kulturellen Wert vermitteln,» stellt sicher, dass die Programme der Sachbuchverlage explizit genannt werden und diese weiterhin förderberechtigt bleiben.

Fokus auf Strukturbeiträge: Neu werden ausschliesslich Strukturbeitrage von mindestens CHF 10'000 bis maximal CHF 60'000 Franken ausbezahlt.

Neues Fördergefäss: Neu sieht das BAK ab 2026 Förderbeiträge für Projekte von überregionaler Bedeutung im Umfang von jährlich CHF 175'000 vor. Anhand welcher Kriterien und für welche Projekte diese Gelder ausgezahlt werden, ist bisher noch nicht bekannt, das BAK will bis Sommer 2025 ein Konzept vorlegen. Das Ziel ist, die Kompetenzen für die digitale Transformation zu fördern und die überregionale Zusammenarbeit zu erhöhen.

Mit der European Deforestation Regulation (EUDR), auf Deutsch EU-Entwaldungsverordnung, übernimmt die Europäische Union Verantwortung für den weltweiten Schutz der Wälder. Jedes Produkt, das auf Basis von Holz hergestellt wird, darf nur noch dann in den EU-Markt gebracht und ausgeführt werden, wenn es nachweislich entwaldungsfrei ist, also nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beiträgt.

Bücher fallen in den Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung. Für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für Produkte, die ausserhalb der EU hergestellt werden. Schweizer Unternehmen sind somit verpflichtet, die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung zu erfüllen, wenn sie Produkte in den EU-Raum exportieren. Innerhalb der Schweiz gibt es dagegen keine Nachweispflicht, da keine automatische Rechtsübernahme (Beschluss des Bundesrats vom 14. Februar 2024) vorgesehen ist.

Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab 30. Juni 2026 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ab 30. Dezember 2025 für grosse Unternehmen (Nicht-KMU). Ab diesen Stichtagen dürfen Produkte nur noch in den EU-Markt gebracht oder ausgeführt werden, wenn eine Sorgfaltserklärung vorliegt und das Produkt als entwaldungsfrei gilt.

Der SBVV steht im Austausch mit der Bundesverwaltung, die sich ihrerseits mit der EU-Kommission abstimmt. In Bezug auf Exporte von Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz, sind vertiefte Informationen der EU-Kommission erst in Arbeit, - es gibt weiterhin Unschärfen und offene Fragen. Aktualisierte Leitlinien der EU-Kommission, die im September 2025 erwartet werden, sollen Klarheit schaffen. Zudem ist der SBVV in Austausch mit anderen betroffenen Branchenverbänden und stimmt sich laufend mit Expertinnen und Experten der Switzerland Global Enterprise ab.

Der SBVV hat Hintergrundinformationen und praktische Hinweise für Verlage, Zwischenhändler und Buchhandlungen auf einer Website zusammengestellt (Stand 08.09.2025). Die Website steht Mitgliedern exklusiv über diesen Link im Mitglieder-Bereich zur Verfügung. Bei fehlendem Login stellt der SBVV diesen auf Anfrage gerne bereit.

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Sie betrifft alle Produkte, die ab diesem Datum in den EU-Markt eingeführt werden – auch solche, die als risikolos gelten, wie Bücher.

Für Schweizer Verlage, die in die EU exportieren, bedeutet das: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind und mit klaren Informationen versehen werden. Diese Angaben sollen eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglichen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine sichere Nutzung garantieren.

Welche Anforderungen genau gelten und wie sie in der Praxis umgesetzt werden können, hat der SBVV in einem Merkblatt zusammengestellt (aktualisierte Version Juli 2025). Es steht Mitgliedern im Mitglieder-Bereich der SBVV-Website zur Verfügung oder kann beim Sekretariat bestellt werden.

Da es sich bei der GSPR um eine neue EU-Verordnung handelt, fehlen derzeit noch Rechtssprechung und vertiefte Umsetzungshinweise der EU-Kommission. 

Digitale Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 gelten mit dem European Accessibility Act (EAA) neue Vorgaben zur Barrierefreiheit digitaler Inhalte in der EU: Websites, Webshops und E-Books müssen barrierefrei gestaltet sein, wenn sie in der EU zugänglich sind. Die «Taskforce Barrierefreiheit» des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels setzt sich seit 2020 mit dem Thema Digitale Barrierefreiheit auseinander und bündelt die Expertise aus Verlagen, Zwischenhandel und Buchhandlungen. Mit Ihrer Arbeit informiert und sensibilisiert die Taskforce und sie stellt die entwickelten Lösungen zur Nutzung für die gesamte Branche bereit. Der SBVV ist Teil der länderübergreifenden «Taskforce Barrierefreiheit» und unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung - durch Vernetzung, Wissenstransfer und praxisnahe Angebote (dazu "Fit für die Barrierefreiheit", Schweizer Buchhandel Nr. 4-2025).

Die Website der Taskforce bietet einen Überblick zum Thema und konkrete, praktische Umsetzungshilfen an:

unterstützen Verlage und Buchhandlungen dabei, die Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Alle Empfehlungen orientieren sich am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft trat. Das BFSG setzt den European Accessiblity Act (EAA) um. Zudem stellt Apace auf ihrer Website viele nützliche Ressourcen zur Produktion barrierefreier digitaler Produkte bereit. Auf dieser Seite finden sich Unternehmen, die Verlage und Buchhandlungen zur digitalen Barrierefreiheit beraten.

Ausgangspunkt ist der European Accessibility Act (EAA), der zum Ziel hat, besser zugängliche Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und damit Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der EAA gilt in den EU-Ländern und ist für Schweizer Unternehmen dann verbindlich, wenn sie ihre Produkte und Dienstleistungen im EU-Markt anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind davon ausgenommen. Im Schweizer Buchhandel Nr 10-2022 war unter dem Titel "Auf dem Weg zur Barrierefreiheit" zu lesen, was der EAA konkret für Schweizer Verlage bedeutet.

Der SBVV ist Teil der «Taskforce Barrierefreiheit» und zusätzlich gern bereit, Mitglieder zu vernetzen, wenn sie sich beispielsweise innerhalb von Publikationsformen oder zu bestimmten Aspekten der Barrierefreiheit austauschen wollen. SBVV-Mitglieder können sich bei Interesse gerne an uns wenden. Der Verband bietet ausserdem in Kooperation mit mediacampus in Frankfurt regelmässig Webinare rund um die digitale Barrierefreiheit an.

Barrierefreie Buchhandlung

In der Schweiz verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) dazu, öffentlich zugängliche Gebäude wie Bibliotheken, Sportanlagen oder Läden barrierefrei zu gestalten. Alle Menschen – auch mit körperlichen, Seh- oder Hörbehinderungen – sollen sie selbstständig nutzen können. Aktuell fordert die sog. Inklusionsinitiative strengere und umfassendere gesetzliche Vorgaben zur Gleichstellung. Ein Gegenvorschlag des Bundesrats befindet sich seit Juni 2025 in der Vernehmlassung, die parlamentarische Beratung startet voraussichtlich 2026.

Der SBVV lädt interessierte Buchhandlungen ein, sich zu melden, wenn sie sich zum Thema barrierefreier Zugang austauschen möchten. Gerne organisieren wir bei Interesse eine Weiterbildung oder einen Erfahrungsaustausch.

Die Kantone unterstützen die Buchbranche auf ganz verschiedene Arten - mit Projekt- und Werkbeiträgen, Atelierstipendien, Auszeichnungen und so weiter. Der "Schweizer Buchhandel" hat im Jahr 2024 zusammengetragen, welche Fördergelder es in jedem der Deutschschweiz gibt. "So fördern die Kantone das Buch" zeigt den grossen Überblick.

Im Zusammenhang mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) hat die ProLitteris ihre Website aktualisiert. Die geltenden Regelungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich dort. Für die Planung weiterer politisches Schritte im Bereich Urheberrecht und Open-Access-Strategie sind im SBVV Arbeitsgruppen aktiv. 

Die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit des SBVV setzt sich für eine nachhaltigere Buchbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein. Dabei sind un.a. zwei Checklisten entstanden, die ökologische Stellschrauben für den Verlag und den Buchhandel identifizieren. Sie sollen Verlagen und Buchhandlungen dabei helfen, die Ökobilanz Dreh Schritt für Schritt zu verbessern. 

Die Listen sind ales "Lliving documents" gedacht - Anregungen und Feedback sind daher herzlich willkommen (E-Mail).

Best-Practice aus der AG Nachhaltigkeit

Die Buchbranche setzt viel daran, sich bezüglich Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu verbessern. Aktuell arbeitet die AG an einer digitalen Toolbox, die praxistaugliche Lösungen bereitstellen soll, die sich einfach in bestehende Betriebsabläufe integrieren lassen.

Internationale Initiativen

Der "Publishing 2030 Accelerator" wurde 2022 als Initiative für mehr Nachhaltigkeit in der Verlagsbranche mit Unterstützung der IPA ins Leben gerufen. Ziel war es, Innovationen voranzutreiben, Ideen zu testen und so einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Transformation des Verlagswesens zu leisten.

Über ein Jahr hinweg arbeiteten verschiedene Arbeitsgruppen an diesem Projekt und erstellten drei Whitepapers. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2023 an der Frankfurter Buchmesse präsentiert:

Whitepaper: CO2e emissions calculation for printed books (October 2023)

Whitepaper: The Potential of a Distributed Book Printing Network to Improve the Sustainability of Books (November 2023)

Whitepaper: Navigating towards net zero: The role of finance as a driver for climate action acceleration (March 2024)

Papier ist weltweit zu einer raren Ressource geworden, was die Schweizer Buchbranche stark betrifft. Thomas Kramer, SBVV-Präsident (von 2016-2023) und Verleger äusserte sich am 02. Mai 2022 im Gespräch mit SRF Journalistin Anna Jungen zur Problematik. 

Dass die Gründe für den Papiermangel vielschichtig sind, zeigt der Beitrag im "Schweizer Buchhandel" Nr. 9 2021. Zu den Engpässen äusserte sich unter anderender AT-Verleger Urs Hofmann in einem Beitrag im Echo der Zeit vom 29. August 2021. 

Stellungnahme des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbands SBVV zum Handel mit umstrittenen und/oder verbotenen Büchern.

Durch Gerichte verbotene Bücher und Medien sowie solche, die wegen rassistischer, menschenverachtender oder gewaltverherrlichender Inhalte auf dem Index der deutschen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften geführt sind, bietet der Deutschschweizer Buchhandel nicht an.

Dass trotz interner Kontrollen in der gesamten Lieferkette solche Werke in den Katalogen auftauchen können, ist bei dem riesigen Angebot und den teilweise nicht eindeutigen Verzeichnissen nicht vollständig auszuschliessen. Werden die betroffenen Händler darauf aufmerksam gemacht, sind diese bereit, entsprechende Titel aus ihrem Sortiment zu entfernen.

Hingegen steht der Deutschschweizer Buchhandel aus Überzeugung zum Prinzip: Was nicht verboten ist, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Der Buchhandel ist keine Zensurinstanz für umstrittene Werke. Der Buchhandel steht für die Freiheit des Wortes, für die Meinungsvielfalt und die freie politische Debatte in einem demokratischen System. Mit seinem breiten Medienangebot leistet er einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zum gesellschaftlichen Diskurs.

Ob und wie Buchhandlungen mit Titeln, die zwar nicht verboten sind, aber umstrittenes Gedankengut verbreiten, umgehen – ob sie aktiv angeboten oder bestellt werden –, ist dem einzelnen Unternehmen überlassen.

Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV, Stellungnahme, Frühling 2019

Zum fünften Mal engagiert sich die Buchbranche vom 3. bis 10. Mai 2025 in der Woche der Meinungsfreiheit. Initiantin ist der Börsenverein des deutschen Buchhandels. Der Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband unterstützt die Initiative.

Ein Plakat mit Bücher aus Schweizer Verlagen zur Woche der Meinungsfreiheit 2025 zum Download.

Die Buchpreisbindung war bis 2012 über Jahrzehnte eines der wichtigsten Anliegen des SBVV.

Von der horizontalen Preisbindung in der sog. Marktordnung ist die deutschschweizer Buchbranche im Oktober 1993 zur (nach damaligem Ermessen europatauglichen) vertikalen Preisbindung übergegangen, wo die Ladenpreise vom Hersteller festgesetzt wurden.

Mit Verfügung von 1999 stellte die Wettbewerbskommission fest, dass dieser sog. «Sammelrevers» eine unzulässige Wettbewerbsabrede bilde. Die Weko verpflichtete die Lieferanten, ihre Abnehmer ohne Preisbindungspflicht zu beliefern und erklärte die Buchhändler als nicht mehr an diese gebunden. Das führte zu vielen politischen Vorstössen, bis die Buchpreisbindung 2007 schliesslich vor dem Schweizer Bundesgericht scheiterte.

Im Schweizer Parlament nahm die über alle Sprachräume vertretene Idee, die Buchvielfalt mit einer Preisbindung zu erhalten, dennoch Fahrt auf. Dank der Bündelung aller Branchenkräfte gelang einem entsprechenden Buchpreisbindungsgesetz der Durchbruch im Parlament. Dagegen wurde jedoch das Referendum ergriffen.

Das vorliegende Buchpreisbindungsgesetz wurden nach einem intensiven Abstimmungskampf 2012 vom Volk verworfen.

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