Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Gute Rahmenbedingungen für Buchhandlungen und Verlage

Der SBVV setzt sich für gute kultur- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Schweizer Gesamtbuchhandel über alle Sparten von Herstellung über Vertrieb bis Verkauf ein.

Die Kulturbotschaft 2025 – 2028 gilt ab 1. Januar 2025. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte der SBVV eine substantielle Erhöhung der Mittel für die Verlagsförderung, die Einführung einer Buchhandelsförderung als Strukturfördermassnahme und die (Wieder-)Einführung der Sachbuchförderung gefordert.

Der SBVV hat gemeinsam mit den Verbänden LivreSuisse und Alesi mehrere Vorstösse und Stellungnahmen in Sachen Verlagsförderung gemacht. Der Verband hat sich politisch über die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und Ständerats und direkt im Parlament eingebracht. Das erklärte Ziel war die substanzielle Erhöhung der Verlagsförderung sowie die Anpassung der Verordnung im Bereich Sachbuch.

Die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung trat am 1. Februar 2025 in Kraft. Die Ausschreibung 2026–2028 dauerte vom 3. März 2025 bis 25. April 2025. Die Förderperiode und die Unterstützung 2021–2024 wurden ein Jahr verlängert, Grund dafür waren Budgetentscheidungen im Parlament.

Das Ergebnis ist erfreulich, insbesondere unter Berücksichtigung der angespannten Finanzsituation beim Bund. Während andere Kulturbranchen mit Kürzungen oder gar Streichungen konfrontiert sind, blieb die Verlagsförderung nicht nur verschont, vielmehr konnten punktuelle Verbesserungen erreicht werden. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen im Förderkonzept:

Einschluss der Sachbuchverlage: Die neue Bezeichnung «nicht-fiktionale Werke, die einen kulturellen Wert vermitteln,» stellt sicher, dass die Programme der Sachbuchverlage explizit genannt werden und diese weiterhin förderberechtigt bleiben.

Fokus auf Strukturbeiträge: Neu werden ausschliesslich Strukturbeitrage von mindestens CHF 10'000 bis maximal CHF 60'000 Franken ausbezahlt.

Neues Fördergefäss: Neu sieht das BAK ab 2026 Förderbeiträge für Projekte von überregionaler Bedeutung im Umfang von jährlich CHF 175'000 vor. Anhand welcher Kriterien und für welche Projekte diese Gelder ausgezahlt werden, ist bisher noch nicht bekannt, das BAK will bis Sommer 2025 ein Konzept vorlegen. Das Ziel ist, die Kompetenzen für die digitale Transformation zu fördern und die überregionale Zusammenarbeit zu erhöhen.

Die Kantone unterstützen die Buchbranche auf ganz verschiedene Arten - mit Projekt- und Werkbeiträgen, Atelierstipendien, Auszeichnungen und so weiter. Der "Schweizer Buchhandel" hat im Jahr 2024 zusammengetragen, welche Fördergelder es in jedem der Deutschschweiz gibt. "So fördern die Kantone das Buch" zeigt den grossen Überblick.

Die Europäische Union will ihrer globalen Verantwortung zum Schutz der Wälder nachkommen. Mit der European Deforestation Regulation (EUDR), auf Deutsch EU-Entwaldungsverordnung, verpflichtet sie Unternehmen, nachzuweisen, dass die Produkte, die sie in den EU-Markt bringen, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.

Worum es geht

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Produkte auf Holzbasis – darunter auch Druckerzeugnisse – in die EU exportieren. Davon betroffen sind auch Schweizer Verlage und Grossisten, die Bücher in den EU-Raum liefern. In der Schweiz gibt es keine automatische Rechtsübernahme (Beschluss des Bundesrats vom 14. Februar 2024). Es besteht für den Handel innerhalb der Schweiz keine Nachweispflicht.

Die ursprünglich für den 30. Dezember 2024 geplante Einführung der EUDR wurde auf Druck verschiedener Akteure gerade auch aus der Buchbranche, verschoben. Die EUDR gilt nun ab dem 30. Dezember 2025 für grosse Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für kleine Unternehmen. Als KMU gelten gemäss Verordnung Betriebe mit maximal 50 Millionen Euro Umsatz und höchstens 250 Mitarbeitenden.

Was Exporteure künftig beachten müssen

Für jedes Produkt, das in den EU-Markt gebracht wird, ist eine sogenannte Sorgfaltserklärung erforderlich. Diese soll die Herkunft des verwendeten Rohstoffs belegen und bestätigen, dass keine illegale Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Damit weisen alle Unternehmen entlang der Lieferkette – vom Papierhersteller, über die Druckerei bis zum Verlag – den legalen und entwaldungsfreien Ursprung ihrer Produkte nach. Die Verantwortung für die Abgabe der Sorgfaltserklärung liegt bei dem Unternehmen, welches das Produkt in die EU einführt. Damit nachgelagerte Unternehmen das nicht auch nochmal machen müssen, gibt es eine zugehörige Referenznummer, die diese weitergeben, bzw. nennen. Die EU-Kommission veröffentlichte einen Leitfaden (aktuelle Version 15.04.2025), der bei der Umsetzung unterstützt und beantwortet wichtige Fragen und Antworten (aktuelle Version 15.04.2025) zum Thema.

Wie immer, wenn ein Gesetz noch nicht geltendes Recht ist, sind Details zur praktischen Umsetzung noch nicht definitiv geklärt. Aus diesem Grund steht die Bundesverwaltung mit verschiedener Branchenverbänden im Austausch, so auch dem SBVV. Auf der anderen Seite ist die Bundesverwaltung mit der EU-Kommission im Dialog und zeigt auf, wie gering die Risiken aus der Schweiz sind. Für die Marktteilnehmer geht es im Wesentlichen um die Klärung der Fragen, wie die Einhaltung der Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette in der Praxis funktionieren kann und wann die Sorgfaltspflicht erfüllt ist, daran arbeiten Verband, Bund und EU-Partner.

Was Schweizer Verlage jetzt tun können

Das EUDR-Informationssystem der EU zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen ist seit Dezember 2024 in Betrieb. Der SBVV empfiehlt, sich frühzeitig im System TRACES NT zu registrieren. Dafür wird eine EORI Nummer (Economic Operators Registration and Identification) benötigt. Diese dient der eindeutigen Identifikation im Zollverkehr. Unternehmen, die bereits in den EU-Markt exportieren, haben eine EORI Nummer. Verlage, die noch keine haben, können  bei einer zuständigen Stelle in einem EU-Land (z. B. Deutschland, Frankreich, Österreich) eine solche beantragen – oft unter Angabe der Schweizer UID-Nummer.

Die EU-Kommission stellt im Rahmen einer Schulungsplattform Anleitungen und Webinare zum Informationssystem bereit. Zudem kann auf dem Acceptance-Server die Einreichung von Sorgfaltserklärungen simuliert werden.

Um Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen zu vermeiden, setzt sich der Bund bei der EU für einen gleichwertigen Zugang zum System ein.

Der SBVV empfiehlt Verlagen zudem, den Kontakt mit der Druckerei zu suchen – viele verfügen bereits über Erfahrung mit den neuen Anforderungen und können praktische Unterstützung bieten.

Risikoeinstufung von Herkunftsländern

Aktuell ist noch offen, wie die EU-Kommission die Länder hinsichtlich ihres Entwaldungsrisikos einstuft. Bis zur Veröffentlichung einer offiziellen Liste Ende Juni 2025 gelten alle Länder als mit einem «normales Risiko». Für Länder mit geringem Risiko sollen künftig vereinfachte Anforderungen gelten.

Erfahrungsaustausch

Der SBVV steht in regelmässigem Austausch mit der Bundesverwaltung, im Speziellen mit dem SECO, dem BAFU sowie anderen betroffenen Branchenverbänden und Akteuren. Der SBVV formuliert vor jedem Treffen Fragekataloge zusammen mit dem Fachvorstand der Verlage im Zentralvorstand (FAV), die Schritt für Schritt beantwortet werden. Gesicherte Informationen werden auf dieser Website bereitgestellt. Verlage, die bereits Erfahrungen mit der EU-Verordnung gesammelt haben, sind eingeladen, sich beim SBVV zu melden und der SBVV steht selbstverständlich allen Mitgliedern, die Fragen oder Unsicherheiten haben, zur Verfügung. Bitte melden Sie sich gerne. 

Stand: 30.04.2025

Ab Ende Juni 2025 gelten neue Vorgaben zur Barrierefreiheit digitaler Inhalte in der EU: Websites, Webshops oder E-Books müssen barrierefrei sein, wenn sie in der EU zugänglich sind. Ausgangspunkt ist der European Accessibility Act (EAA), der zum Ziel hat, besser zugängliche Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und damit Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der EAA gilt in den EU-Ländern und ist für Schweizer Unternehmen dann verbindlich, wenn sie ihre Produkte und Dienstleistungen im EU-Markt anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind davon ausgenommen. Im Schweizer Buchhandel Nr 10-2022 war unter dem Titel "Auf dem Weg zur Barrierefreiheit" zu lesen, was der EAA konkret für Schweizer Verlage bedeutet.

Die «Taskforce Barrierefreiheit» des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels setzt sich seit längerem mit dem Thema Digitale Barrierefreiheit auseinander und stellt der Buchhandelsbranche umfassende Informationen zur Verfügung. 

Die Website der Taskforce bietet einen Überblick über das Thema und unterstützt mit praktischen Leitfäden (E-Books, PDF-Dokumente, Metadaten und Websites) und Webinaren dabei, die Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Alle Empfehlungen orientieren sich am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Das BFSG setzt den European Accessiblity Act (EAA) um. Zudem stellt Apace auf ihrer Website viele nützliche Ressourcen zur Produktion barrierefreier digitaler Produkte bereit.

Der SBVV ist Teil der «Taskforce Barrierefreiheit» und zusätzlich gern bereit, Mitglieder zu vernetzen, wenn sie sich beispielsweise innerhalb von Publikationsformen oder zu bestimmten Aspekten der Barrierefreiheit austauschen wollen. SBVV-Mitglieder können sich bei Interesse gerne an uns wenden. Der Verband bietet ausserdem in Kooperation mit mediacampus in Frankfurt regelmässig Webinare rund um die digitale Barrierefreiheit an.

Im Zusammenhang mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) hat die ProLitteris ihre Website aktualisiert. Die geltenden Regelungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich dort. Für die Planung weiterer politisches Schritte im Bereich Urheberrecht und Open-Access-Strategie sind im SBVV Arbeitsgruppen aktiv. 

Die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit des SBVV hat zwei Checklisten zusammengestellt, die ökologische Stellschrauben für den Verlag und den Buchhandel identifizieren. Sie sollen Verlagen und Buchhandlungen dabei helfen, die Ökobilanz Dreh Schritt für Schritt zu verbessern. 

Die Listen sind ales "Lliving documents" gedacht - Anregungen und Feedback sind daher herzlich willkommen (E-Mail).

Best-Practice aus der AG Nachhaltigkeit

Die Buchbranche setzt viel daran, sich bezüglich Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu verbessern. Im 2025 wird in jeder Ausgabe des "Schweizer Buchhandels" ein Mitglied der Arbeitsgruppe mit einem Praxisbeispiel vorgestellt. In der Ausgabe 1/2025 steht Nick Ditzler, Leiter Herstellung beim Lehrmittelverlag Zürich im Fokus und in der Ausgabe Nr. 2/2025 wird der Umzug der AVA in eine Gemeinde thematisiert, die grossen Wert auf nachhaltige Energieerzeugung legt.

Internationale Initiativen

Der "Publishing 2030 Accelerator" wurde 2022 als Initiative für mehr Nachhaltigkeit in der Verlagsbranche mit Unterstützung der IPA ins Leben gerufen. Ziel war es, Innovationen voranzutreiben, Ideen zu testen und so einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Transformation des Verlagswesens zu leisten.

Über ein Jahr hinweg arbeiteten verschiedene Arbeitsgruppen an diesem Projekt und erstellten drei Whitepapers. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2023 an der Frankfurter Buchmesse präsentiert:

Whitepaper: CO2e emissions calculation for printed books (October 2023)

Whitepaper: The Potential of a Distributed Book Printing Network to Improve the Sustainability of Books (November 2023)

Whitepaper: Navigating towards net zero: The role of finance as a driver for climate action acceleration (March 2024)

Papier ist weltweit zu einer raren Ressource geworden, was die Schweizer Buchbranche stark betrifft. Thomas Kramer, SBVV-Präsident (von 2016-2023) und Verleger äusserte sich am 02. Mai 2022 im Gespräch mit SRF Journalistin Anna Jungen zur Problematik. 

Dass die Gründe für den Papiermangel vielschichtig sind, zeigt der Beitrag im "Schweizer Buchhandel" Nr. 9 2021. Zu den Engpässen äusserte sich unter anderender AT-Verleger Urs Hofmann in einem Beitrag im Echo der Zeit vom 29. August 2021. 

Stellungnahme des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbands SBVV zum Handel mit umstrittenen und/oder verbotenen Büchern.

Durch Gerichte verbotene Bücher und Medien sowie solche, die wegen rassistischer, menschenverachtender oder gewaltverherrlichender Inhalte auf dem Index der deutschen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften geführt sind, bietet der Deutschschweizer Buchhandel nicht an.

Dass trotz interner Kontrollen in der gesamten Lieferkette solche Werke in den Katalogen auftauchen können, ist bei dem riesigen Angebot und den teilweise nicht eindeutigen Verzeichnissen nicht vollständig auszuschliessen. Werden die betroffenen Händler darauf aufmerksam gemacht, sind diese bereit, entsprechende Titel aus ihrem Sortiment zu entfernen.

Hingegen steht der Deutschschweizer Buchhandel aus Überzeugung zum Prinzip: Was nicht verboten ist, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Der Buchhandel ist keine Zensurinstanz für umstrittene Werke. Der Buchhandel steht für die Freiheit des Wortes, für die Meinungsvielfalt und die freie politische Debatte in einem demokratischen System. Mit seinem breiten Medienangebot leistet er einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zum gesellschaftlichen Diskurs.

Ob und wie Buchhandlungen mit Titeln, die zwar nicht verboten sind, aber umstrittenes Gedankengut verbreiten, umgehen – ob sie aktiv angeboten oder bestellt werden –, ist dem einzelnen Unternehmen überlassen.

Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV, Stellungnahme, Frühling 2019

Zum fünften Mal engagiert sich die Buchbranche vom 3. bis 10. Mai 2025 in der Woche der Meinungsfreiheit. Initiantin ist der Börsenverein des deutschen Buchhandels. Der Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband unterstützt die Initiative.

Die Buchpreisbindung war bis 2012 über Jahrzehnte eines der wichtigsten Anliegen des SBVV.

Von der horizontalen Preisbindung in der sog. Marktordnung ist die deutschschweizer Buchbranche im Oktober 1993 zur (nach damaligem Ermessen europatauglichen) vertikalen Preisbindung übergegangen, wo die Ladenpreise vom Hersteller festgesetzt wurden.

Mit Verfügung von 1999 stellte die Wettbewerbskommission fest, dass dieser sog. «Sammelrevers» eine unzulässige Wettbewerbsabrede bilde. Die Weko verpflichtete die Lieferanten, ihre Abnehmer ohne Preisbindungspflicht zu beliefern und erklärte die Buchhändler als nicht mehr an diese gebunden. Das führte zu vielen politischen Vorstössen, bis die Buchpreisbindung 2007 schliesslich vor dem Schweizer Bundesgericht scheiterte.

Im Schweizer Parlament nahm die über alle Sprachräume vertretene Idee, die Buchvielfalt mit einer Preisbindung zu erhalten, dennoch Fahrt auf. Dank der Bündelung aller Branchenkräfte gelang einem entsprechenden Buchpreisbindungsgesetz der Durchbruch im Parlament. Dagegen wurde jedoch das Referendum ergriffen.

Das vorliegende Buchpreisbindungsgesetz wurden nach einem intensiven Abstimmungskampf 2012 vom Volk verworfen.

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