Gute Rahmenbedingungen für Buchhandlungen und Verlage
Der SBVV setzt sich für gute kultur- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Schweizer Gesamtbuchhandel über alle Sparten von Herstellung über Vertrieb bis Verkauf ein.
Die Kulturbotschaft 2025 – 2028 gilt ab 1. Januar 2025. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte der SBVV eine substantielle Erhöhung der Mittel für die Verlagsförderung, die Einführung einer Buchhandelsförderung als Strukturfördermassnahme und die (Wieder-)Einführung der Sachbuchförderung gefordert.
Der SBVV hat gemeinsam mit den Verbänden LivreSuisse und Alesi mehrere Vorstösse und Stellungnahmen in Sachen Verlagsförderung gemacht. Der Verband hat sich politisch über die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und Ständerats und direkt im Parlament eingebracht. Das erklärte Ziel war die substanzielle Erhöhung der Verlagsförderung sowie die Anpassung der Verordnung im Bereich Sachbuch.
Die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung ist nun seit dem 1. Februar 2025 in Kraft. Die neue Ausschreibung 2026–2028 beginnt am 3. März 2025 auf der Förderplattform des Bundesamt für Kultur (BAK) und dauert bis 25. April 2025. Die Förderperiode und die Unterstützung 2021–2024 wurden ein Jahr verlängert, Grund dafür waren Budgetentscheidungen im Parlament.
Das Ergebnis ist erfreulich, insbesondere unter Berücksichtigung der angespannten Finanzsituation beim Bund. Während andere Kulturbranchen mit Kürzungen oder gar Streichungen konfrontiert sind, blieb die Verlagsförderung nicht nur verschont, vielmehr konnten punktuelle Verbesserungen erreicht werden. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen im Förderkonzept:
Einschluss der Sachbuchverlage: Die neue Bezeichnung «nicht-fiktionale Werke, die einen kulturellen Wert vermitteln,» stellt sicher, dass die Programme der Sachbuchverlage explizit genannt werden und diese weiterhin förderberechtigt bleiben.
Fokus auf Strukturbeiträge: Neu werden ausschliesslich Strukturbeitrage von mindestens CHF 10'000 bis maximal CHF 60'000 Franken ausbezahlt.
Neues Fördergefäss: Neu sieht das BAK ab 2026 Förderbeiträge für Projekte von überregionaler Bedeutung im Umfang von jährlich CHF 175'000 vor. Anhand welcher Kriterien und für welche Projekte diese Gelder ausgezahlt werden, ist bisher noch nicht bekannt, das BAK will bis Sommer 2025 ein Konzept vorlegen. Das Ziel ist, die Kompetenzen für die digitale Transformation zu fördern und die überregionale Zusammenarbeit zu erhöhen.
Die Kantone unterstützen die Buchbranche auf ganz verschiedene Arten - mit Projekt- und Werkbeiträgen, Atelierstipendien, Auszeichnungen und so weiter. Der "Schweizer Buchhandel" hat im Jahr 2024 zusammengetragen, welche Fördergelder es in jedem der Deutschschweiz gibt. "So fördern die Kantone das Buch" zeigt den grossen Überblick.
Die Wissenschaftsverlage engagieren sich in der Arbeitsgruppe Open Access des SBVV, um ihre Innovationen und Dienstleistungen gemeinsam sichtbar zu machen und die Umsetzung von Open Access partnerschaftlich und konstruktiv mitzuprägen.
2016 erhielt swissuniversities vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Auftrag, mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) eine nationale Open-Access-Strategie zu entwickeln. Zur Umsetzung wurde 2017 ein Aktionsplan verabschiedet, der die entsprechenden Massnahmen festlegte. Die Strategie des Bundes folgt dem internationalen Trend, Resultate öffentlich finanzierter Forschung möglichst rasch und kostenfrei zugänglich zu machen. Aus Sicht des SBVV und der Schweizer Wissenschaftsverlage finden die bisherigen Errungenschaften und das Leistungsvermögen der Buchverlage, die für einzelne Wissenschaftsdisziplinen von grosser Wichtigkeit sind, in der konkreten Umsetzung der Strategie zu wenig Beachtung.
Der SBVV hat im Rahmen der Vernehmlassung der BFI-Botschaft 2025-2028 Stellung genommen, im März 2024 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung publiziert; die Stellungnahme des SBVV wird auf Seite 34 erwähnt.
Die Umsetzung des Aktionsplans wurde vom Bund verschoben: 2024 wurde die nationale Strategie überarbeitet, ihre Umsetzung ist nun bis 2032 geplant. Zusammen mit den Verlagsverbänden Livresuisse und Alesi sowie dem Schweizerischen Verband der Verlage für Geistes- und Sozialwissenschaften hat der SBVV ein Positionspapier zu Open Access erarbeitet. Mitglieder können es in deutscher und französischer Sprache beim SBVV bestellen.
Die aktuelle Diskussion rund um das Thema wird im Schweizer Buchhandel 2025 – 2 unter dem Titel «Totalumbau – ohne Not» als Schwerpunktthema behandelt. Zum Wort kommt dabei Zentralvorstandsmitglied Firas Kharrat.
Die neue EU-Entwaldungsverordnung ist für die Exportwirtschaft der Schweiz wichtig und gilt auch für Verlage und Grossisten, die mehrheitlich in den deutschsprachigen Raum exportieren. Für den Handel innerhalb der Schweiz besteht keine Nachweispflicht.
Um was geht es?
Die EU will ihrer Verantwortung nachkommen, die Wälder weltweit zu schützen. Sie verabschiedete deshalb die Verordnung über entwaldungsfreie Waren, die «European Deforestation Regularion» EUDR, auch EU-Entwaldungsverordnung genannt, sie sollte per 30.12.2024 in Kraft treten. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass sie mit ihren Produkten nicht mit illegaler Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Anfang Oktober 2024 schlug die EU-Kommission eine zusätzliche Einführungszeit von 12 Monaten vor, um den betroffenen Unternehmen und Branchen mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Am 3. Dezember 2024 haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf eine Verschiebung um ein Jahr geeinigt. Demnach tritt die Verordnung erst am 30. Dezember 2025 für Gross- und am 30. Juni 2026 für Kleinunternehmen in Kraft.
Wer ist betroffen?
Diese neue Verordnung betrifft alle Exporteure von Druckerzeugnissen und Verpackungen, sofern sie auf Basis von Holz hergestellt werden. Dazu gehören Verlage und Grossisten, die entsprechende Produkte in die EU exportieren. Für den Handel innerhalb der Schweiz besteht keine Nachweispflicht, da keine automatische Rechtsübernahme erfolgt.
Alle Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette – vom Holzimport über die Papierhersteller, die Druckerei, den Verlag bis zum Händler – müssen nachweisen, dass ihre Produkte aus legalen und nachhaltigen Quellen stammen, also entwaldungsfrei und legal sind. Dazu werden nach Inkrafttreten der Verordnung für alle Papierprodukte sogenannte Sorgfaltserklärungen gefordert, die die Herkunft des Produkts belegen.
Was tun?
Die EU-Kommission veröffentlichte im Oktober 2024 einen Leitfaden, der bei der Umsetzung unterstützen und eine einheitliche Auslegung des Gesetzes gewährleisten soll.
Verlage können in einem ersten Schritt mit ihren Druckereien Kontakt aufnehmen. Diese sind mit dem Thema seit längerem vertraut und stellen als wichtige Partner der Verlage ihr Wissen gerne zur Verfügung.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels stellt ein umfangreiches FAQ zur Entwaldungsverordnung sowie eine Handreichung bereit. Zudem erläutert auch die EU-Kommission wichtige Fragen und Antworten zum Thema.
Zur Verschiebung der Verordnung
Im Herbst 2024 setzten sich in der EU verschiedene Akteure für die Verschiebung der Umsetzung der EU-Verordnung ein. Es seien zahlreiche Fragen weiterhin ungeklärt und die Vorbereitung der Verordnung durch die EU-Kommission sei ungenügend. Kritisiert wurde insbesondere das Fehlen eines funktionierenden IT-Systems für die Erfassung der geforderten Sorgfaltserklärungen. Ein solches sei wichtig, damit die Erfassung der Daten durch die betroffenen Marktteilnehmer auf ein Minimum reduziert werden kann und der Datenschutz gesichert ist. Zudem fehlte eine Liste von Risikogebieten, in denen das Risiko für illegale Entwaldung besonders hoch ist. Für Produkte aus diesen Gebieten gelten strengere Nachweispflichten. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels appellierte deshalb gemeinsam mit anderen Verbänden, das Inkrafttreten der EU-Verordnung gegen Entwaldung am 30. Dezember 2024 um mindestens ein Jahr zu verschieben.
Anfang Oktober 2024 hat die EU-Kommission auf die Bedenken reagiert und vorgeschlagen, den betroffenen Branchen und Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Das Europäische Parlament stimmte am 14. November 2024 der Verschiebung zu. Da das Parlament weitere Änderungen am Gesetzestext angenommen hatte, waren zunächst weitere sog. Trilog-Verhandlungen nötig. Eine der angenommen Änderungen ist die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung «kein Risiko» darstellen, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien «geringes», «normales» und «hohes» Risiko. (Medienmitteilung EU Parlament, 15.11.2024). Am 3. Dezember 2024 haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat an einer Verhandlung auf eine Verschiebung um 12 Monate geeinigt. Auf weitere Veränderungen im Gesetztestext wird verzichtet, bspw. auf die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern. Demnach tritt die EU-Entwaldungsverordnung definitiv erst am 30. Dezember 2025 für Gross- und am 30. Juni 2026 für Kleinunternehmen in Kraft.
Die deutsche avj Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen forderte am 22.10.2024 in einem offenen Brief die deutschen Minister Habeck und Özdemir sowie die Ministerin Roth auf, sich für die oben erwähnte Verschiebung einzusetzen. Es sei wichtig, die Entwaldungsverordnung nach Machbarkeitskriterien zu korrigieren. Unter den Mitunterzeichnenden sind auch Schweizer Verlage.
Die Situation in der Schweiz
Die Verordnung gilt für Schweizer Verlage und Buchhandlungen, wenn diese ihre Produkte in die EU exportieren. Der Bundesrat teilte am 14. Februar 2024 mit, dass er auf die Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR verzichte. Für den Handel innerhalb der Schweiz besteht deshalb keine Nachweispflicht.
Zudem hat der Bundesrat ebenfalls am 14. Februar 2024 die Bundesverwaltung beauftragt, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen zu prüfen. An seiner Sitzung vom 14. August 2024 wurde der Bundesrat über den Stand dieser Abklärungen zur EU-Verordnung informiert. Dabei ging es vorallem um die Unterstützung der betroffenen Branchen und Unternehmen. Die Bundesverwaltung stehe weiterhin im regelmässigen Austausch mit den betroffenen Branchen.
Am 26. Februar 2025 ergänzte der Bundesrat auf eine Interpellation von M. Schlatter (Nationalrätin), dass Schweizer Unternehmen wie jene aus anderen Drittstaaten behandelt werden. Beim Handel mit EUDR-regulierten Rohstoffen oder Erzeugnissen müssen sie die neuen Vorgaben einhalten. Um Wettbewerbsnachteile gegenüber EU-Unternehmen zu reduzieren, setzt sich der Bund bei der EU-Kommission für einen gleichwertigen Zugang zum EUDR-Informationssystem ein. Zudem klärt er offene Fragen mit der EU und unterstützt Schweizer Holzproduzenten durch die Bereitstellung notwendiger Daten zum Holzschlag.
Aktuell ist immer noch offen, ob die EU-Kommission die Schweiz als Standort mit «normalen Risiko» in Sachen Entwaldung einordnen könnte, statt bei den Ländern mit geringem Risiko. Die EU-Kommission wird voraussichtlich am 30. Juni 2025 eine Liste von Risikogebieten veröffentlichen, in denen das Risiko für illegale Entwaldung besonders hoch ist. Für Produkte aus diesen Gebieten gelten strengere Nachweispflichten. Solange die Risikoeinstufung nicht vorliegt, tragen alle Länder ein "normales Risiko".
Der SBVV ist laufend mit verschiedenen Akteuren und anderen betroffenen Branchenverbänden in Kontakt. Es geht darum, die Fragen rund um die Umsetzung der Lieferketten zu klären und sich auf das Inkrafttreten der Verordnung vorzubereiten. An dieser Stelle werden wir laufend gesicherte Informationen für exportierende Schweizer Verlage und Buchhandlungen bereitstellen.
Wenn Sie Ergänzungen haben, schreiben Sie uns, wir nehmen diese gerne auf.
Stand: 08.04.2025
Die «Taskforce Barrierefreiheit» des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels setzt sich seit längerem mit dem Thema Barrierefreiheit auseinander und stellt der Buchhandelsbranche umfassende Informationen zur Verfügung. Ausgangspunkt ist der European Accessibility Act (EAA), der zum Ziel hat, besser zugängliche Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen sowie Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die Website der Taskforce bietet einen Überblick über das Thema und unterstützt mit praktischen Leitfäden (E-Books, PDF-Dokumente, Metadaten und Websites) und Webinaren dabei, die wichtigsten Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Alle Empfehlungen orientieren sich am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Das BFSG setzt den European Accessiblity Act (EAA) um. Zudem stellt Apace auf ihrer Website viele nützliche Ressourcen zur Produktion barrierefreier digitaler Produkte bereit.
Der SBVV ist Teil der «Taskforce Barrierefreiheit» und zusätzlich gern bereit, Mitglieder zu vernetzen, wenn sie sich beispielsweise innerhalb von Publikationsformen oder zu bestimmten Aspekten der Barrierefreiheit austauschen wollen. SBVV-Mitglieder können sich bei Interesse gerne an uns wenden.
Im Zusammenhang mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) hat die ProLitteris ihre Website aktualisiert. Die geltenden Regelungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich dort. Für die Planung weiterer politisches Schritte im Bereich Urheberrecht und Open-Access-Strategie sind im SBVV Arbeitsgruppen aktiv.
Die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit des SBVV hat zwei Checklisten zusammengestellt, die ökologische Stellschrauben für den Verlag und den Buchhandel identifizieren. Sie sollen Verlagen und Buchhandlungen dabei helfen, die Ökobilanz Dreh Schritt für Schritt zu verbessern.
Die Listen sind ales "Lliving documents" gedacht - Anregungen und Feedback sind daher herzlich willkommen (E-Mail).
Best-Practice aus der AG Nachhaltigkeit
Die Buchbranche setzt viel daran, sich bezüglich Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu verbessern. Im 2025 wird in jeder Ausgabe des "Schweizer Buchhandels" ein Mitglied der Arbeitsgruppe mit einem Praxisbeispiel vorgestellt. In der Ausgabe 1/2025 steht Nick Ditzler, Leiter Herstellung beim Lehrmittelverlag Zürich im Fokus und in der Ausgabe Nr. 2/2025 wird der Umzug der AVA in eine Gemeinde thematisiert, die grossen Wert auf nachhaltige Energieerzeugung legt.
Internationale Initiativen
Der "Publishing 2030 Accelerator" wurde 2022 als Initiative für mehr Nachhaltigkeit in der Verlagsbranche mit Unterstützung der IPA ins Leben gerufen. Ziel war es, Innovationen voranzutreiben, Ideen zu testen und so einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Transformation des Verlagswesens zu leisten.
Über ein Jahr hinweg arbeiteten verschiedene Arbeitsgruppen an diesem Projekt und erstellten drei Whitepapers. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2023 an der Frankfurter Buchmesse präsentiert:
Whitepaper: CO2e emissions calculation for printed books (October 2023)
Whitepaper: The Potential of a Distributed Book Printing Network to Improve the Sustainability of Books (November 2023)
Whitepaper: Navigating towards net zero: The role of finance as a driver for climate action acceleration (March 2024)
Papier ist weltweit zu einer raren Ressource geworden, was die Schweizer Buchbranche stark betrifft. Thomas Kramer, SBVV-Präsident (von 2016-2023) und Verleger äusserte sich am 02. Mai 2022 im Gespräch mit SRF Journalistin Anna Jungen zur Problematik.
Dass die Gründe für den Papiermangel vielschichtig sind, zeigt der Beitrag im "Schweizer Buchhandel" Nr. 9 2021. Zu den Engpässen äusserte sich unter anderender AT-Verleger Urs Hofmann in einem Beitrag im Echo der Zeit vom 29. August 2021.
Stellungnahme des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbands SBVV zum Handel mit umstrittenen und/oder verbotenen Büchern.
Durch Gerichte verbotene Bücher und Medien sowie solche, die wegen rassistischer, menschenverachtender oder gewaltverherrlichender Inhalte auf dem Index der deutschen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften geführt sind, bietet der Deutschschweizer Buchhandel nicht an.
Dass trotz interner Kontrollen in der gesamten Lieferkette solche Werke in den Katalogen auftauchen können, ist bei dem riesigen Angebot und den teilweise nicht eindeutigen Verzeichnissen nicht vollständig auszuschliessen. Werden die betroffenen Händler darauf aufmerksam gemacht, sind diese bereit, entsprechende Titel aus ihrem Sortiment zu entfernen.
Hingegen steht der Deutschschweizer Buchhandel aus Überzeugung zum Prinzip: Was nicht verboten ist, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Der Buchhandel ist keine Zensurinstanz für umstrittene Werke. Der Buchhandel steht für die Freiheit des Wortes, für die Meinungsvielfalt und die freie politische Debatte in einem demokratischen System. Mit seinem breiten Medienangebot leistet er einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zum gesellschaftlichen Diskurs.
Ob und wie Buchhandlungen mit Titeln, die zwar nicht verboten sind, aber umstrittenes Gedankengut verbreiten, umgehen – ob sie aktiv angeboten oder bestellt werden –, ist dem einzelnen Unternehmen überlassen.
Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV, Stellungnahme, Frühling 2019
Zum fünften Mal engagiert sich die Buchbranche vom 3. bis 10. Mai 2025 in der Woche der Meinungsfreiheit. Initiantin ist der Börsenverein des deutschen Buchhandels. Der Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband unterstützt die Initiative.
Die Buchpreisbindung war bis 2012 über Jahrzehnte eines der wichtigsten Anliegen des SBVV.
Von der horizontalen Preisbindung in der sog. Marktordnung ist die deutschschweizer Buchbranche im Oktober 1993 zur (nach damaligem Ermessen europatauglichen) vertikalen Preisbindung übergegangen, wo die Ladenpreise vom Hersteller festgesetzt wurden.
Mit Verfügung von 1999 stellte die Wettbewerbskommission fest, dass dieser sog. «Sammelrevers» eine unzulässige Wettbewerbsabrede bilde. Die Weko verpflichtete die Lieferanten, ihre Abnehmer ohne Preisbindungspflicht zu beliefern und erklärte die Buchhändler als nicht mehr an diese gebunden. Das führte zu vielen politischen Vorstössen, bis die Buchpreisbindung 2007 schliesslich vor dem Schweizer Bundesgericht scheiterte.
Im Schweizer Parlament nahm die über alle Sprachräume vertretene Idee, die Buchvielfalt mit einer Preisbindung zu erhalten, dennoch Fahrt auf. Dank der Bündelung aller Branchenkräfte gelang einem entsprechenden Buchpreisbindungsgesetz der Durchbruch im Parlament. Dagegen wurde jedoch das Referendum ergriffen.
Das vorliegende Buchpreisbindungsgesetz wurden nach einem intensiven Abstimmungskampf 2012 vom Volk verworfen.