Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 45/2022 vom 01. Dezember 2022

2. Löhne
2. Die Gehälter 2023 sind verhandelt

Jedes Jahr verhandelt die paritätische Kommission syndicom/SBVV die Löhne gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Buchhandel der deutschsprachigen Schweiz. Der Landesindex der Konsumentenpreise wies per 30. September 2022 im Vergleich zum Vorjahr eine Teuerung von 3,3 Prozent aus. Der GAV sieht vor, dass die Anpassung der Mindestjahresgehälter automatisch bis zu einer indexausgewiesenen Teuerung von 2 Prozent erfolgt. Abzüglich des bereits letzten Jahres gewährten Vorschusses von 0,4 Prozent auf die diesjährige Teuerung hat die paritätische Kommission vereinbart, die Mindestgehälter per 1. Januar 2023 um 1,6 Prozent bis 2 Prozent zu erhöhen. Aufgrund der aussergewöhnlichen wirtschaftlichen Situation, verbunden mit den gemeinsam gemeisterten Herausforderungen, werden neben den Mindestgehältern auch die weiteren Löhne um 1 Prozent erhöht.

Ab 1. Januar 2023 gelten folgende Mindestlöhne:

Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende:
– im 1. Jahr nach der Berufslehre: 4200 Franken pro Monat oder 54’600 Franken pro Jahr
– im 4. Jahr nach der Berufslehre: 4370 Franken pro Monat oder 56’810 Franken pro Jahr

Mindestgehalt für nicht buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende:
– 1. bis 3. Praxisjahr: 3900 Franken pro Monat oder Fr. 50’700 Franken pro Jahr
– ab dem 4. Anstellungsjahr: Nicht buchhändlerisch ausgebildete Mitarbeitende haben Anspruch auf das Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende (1. Jahr der Berufstätigkeit nach der Lehre).

Haushaltvorstände:
– Haushaltvorstände, die für den Ehepartner, für eigene Kinder oder zu unterstützende Personen unter 20 Jahren zu sorgen haben, erhalten auf das Mindestgehalt einen monatlichen Zuschlag von 200 Franken. Dieser Zuschlag ist nicht indexgebunden.

Das Lohnblatt 2023 sowie den GAV und diverse Musterverträge finden sich im Mitgliederbereich auf der SBVV-Website.

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