Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 13/2020 vom 02. April 2020
2. Während dem Lockdown
2. Miete aussetzen
Gemäss einem aktuellen Rechtsgutachten und nach Auffassung zahlreicher Mietrechtexperten sind während einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung unter gewissen Vorbehalten für gewerblich genutzte Räume keine Mietzinse geschuldet. Weil der Hauseigentümerverband HEV das Gegenteil behauptet, werden letztlich Gerichte diese Frage klären müssen. Bis dahin werden allerdings Jahre vergehen. Suchen Sie unbedingt jetzt das Gespräch mit Ihrer Vermieterschaft. Die wichtigsten Fragen rund um die Aussetzung der Miete oder einer Reduktion haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt. Dieses und weitere ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Weitere Themen:
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1. Gesuche bis 8. April einreichen
3. Eine Frage an ...
3. Rosmarie Quadranti, Präsidentin der Dachorganisation Cultura
4. Soforthilfe für Verlage
4. Gemeinsamer Appell aller Verbände
5. 2. Mitgliederbefragung
5. Es geht an die Substanz
6. Corona-Lockdown I
6. Ein Zwischenbericht aus dem Zwischenbuchhandel
7. Corona Lockdown II
7. Wenn vieles ins Wasser fällt: Gespräch mit dem Limmat Verlag
8. Corona Lockdown III
8. Viel Bewegung auf den Online-Shops der unabhängigen Buchhandlungen
9. Solothurner Literaturtage
9. Dani Landolf ist der neue Geschäftsführer
10. NordSüd, Moritz, Atlantis, OF-Kinderbuch
10. Illustrationen für den Buchhandel
12. Personalia
12. Britta Egetemeier folgt auf Nicola Bartels // Coppenrath und HarperCollins