Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 50/2020 vom 07. Januar 2021
8. Deutschland
8. Lockdown verlängert, Abholung gelockert
Die deutsche Bundesregierung hat vorgestern die Verlängerung des Lockdwons bekanntgegeben. Alle bisher geltenden Massnahmen bleiben bis zum 31. Januar 2021 bestehen, darüber hinaus gibt es regional noch schärfere Massnahmen. Geschäfte, deren Waren nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen, bleiben weiterhin geschlossen. In den meisten Bundesländern (bis auf Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt) ist davon auch der Buchhandel betroffen. (Börsenblatt, 5.1.2020). Die Bayerische Staatskanzlei wiederum meldete, dass auch in Bayern wieder die Abholung der im stationären Einzelhandel vorbestellten Ware erlaubt ist. Auch Baden-Württemberg lockert ab 11. Januar das Verbot zur Abholung durch die Kunden.
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