Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 2/2020 vom 16. Januar 2020
7. Ebay muss klein beigeben
7. Klage des Börsenvereins erfolgreich
In der Vorweihnachtszeit sorgte Ebay für Furore: 10 Prozent Adventsrabatt versprach die Plattform beim Bücherkauf – in Deutschland gilt aber die Buchpreisbindung. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels ging gerichtlich vor. Das Ergegnis: Sieg auf ganzer Linie. Auch Online-Plattformen müssen sich an die Buchpreisbindung halten, urteilte nun das Landesgericht Wiesbaden.
Mit dem Beschluss habe ein Gericht zum wiederholten Male die Unzulässigkeit von Rabattaktionen bei preisgebunden Büchern bekräftigt, betonte der Börsenverein.
Mehr dazu auf der online-Präsenz des Börsenvereins.
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