Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 47/2021 vom 09. Dezember 2021
1. Löhne
1. Die Gehälter 2022 sind verhandelt
Jedes Jahr verhandelt die paritätische Kommission syndicom/SBVV die Löhne gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Buchhandel der deutschsprachigen Schweiz. Der Landesindex der Konsumentenpreise wies per 30. September 2021 im Vergleich zum Vorjahr eine Teuerung von 0,9 Prozent aus. Der GAV sieht vor, dass die Anpassung der Mindestjahresgehälter automatisch bis zu einer indexausgewiesenen Teuerung von 2 Prozent erfolgt. Darum hat die paritätische Kommission vereinbart, die Mindestgehälter per 1. Januar 2022 um 1,3 Prozent zu erhöhen. Das sind pro Monat 50 Franken. Der Zuschlag über die Teuerung hinaus gilt als Vorschuss auf die künftige Teuerung.
Ab 2022 gelten folgende Mindestlöhne:
Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende:
- im 1. Jahr nach der Berufslehre: 4125 Franken pro Monat oder 53’625 pro Jahr;
- im 4. Jahr nach der Berufslehre: 4300 Franken pro Monat oder 55’900 pro Jahr.
Mindestgehalt für nicht buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende:
- 1. bis 3. Praxisjahr: 3825 Franken pro Monat oder 49’725 Franken pro Jahr;
– ab dem 4. Anstellungsjahr: Nicht buchhändlerisch ausgebildete Mitarbeitende haben Anspruch auf das Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Personen (1. Jahr der Berufstätigkeit nach der Lehre)
Das Lohnbeiblatt 2022 sowie der GAV und diverse Musterverträge finden sich im Mitgliederbereich oder können beim Sekretariat des SBVV angefordert werden.
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