Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 47/2021 vom 09. Dezember 2021
12. Mehrwertsteuer
12. Reduzierter Satz auf Bücher in der EU
Künftig können EU-Mitgliedsstaaten für bestimmte Güter des Grundbedarfs einen stark reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder diese gar von der Umsatzsteuer befreien. Laut einem Entscheid des EU-Rats Wirtschaft und Finanzen gehören Bücher, Zeitungen und Zeitschriften zu diesen Waren, die den Grundbedarf der Menschen bedienen. Dies teilt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit. Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis: «Die Entscheidung ist ein wichtiges kulturpolitisches Signal. Indem das Gremium der EU-Finanzminister Bücher den Gütern des Grundbedarfs zuordnet, unterstreicht es die grundlegende Rolle, die Bücher für Bildung und Kultur, für unsere Gesellschaft und Demokratie spielen.»
Derzeit gilt in Deutschland bei Büchern, E-Books und Hörbüchern der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent (regulär: 19 Prozent).
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