Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 17/2024 vom 25. April 2024

7. Entscheid im EU-Parlament
7. Lange Zahlungsfristen bleiben für die Buchbranche möglich

Das Europäische Parlament hat – just am Welttag des Buchs am Dienstag – eine wichtige Entscheidung getroffen: Die Buchbranche ist von der Zahlungsverzugs-Verordnung der EU ausgenommen. Ursprünglich war darin unter anderem ein verbindliches 30-Tage-Ziel für die Bezahlung von Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr vorgesehen. Verbände wie der Europäische Verlegerverband (FEP) und der Börsenverein hatten daraufhin gefordert, dieses Ziel mindestens für die Buchbranche zu streichen. Den entsprechenden Bericht zum Verordnungsentwurf des IMCO-Ausschusses nahm das Parlament an. Der FEP schreibt in einer Pressemitteilung: «Damit wird die einzigartige Struktur des Buchsektors und die wesentliche Notwendigkeit flexibler Zahlungsbedingungen für eine vielfältige Literaturlandschaft in Europa gewährleistet.» Denn entlang der Wertschöpfungskette des Buchs seien lange Zahlungsfristen und volle Vertragsfreiheit die Norm und kein Anzeichen für eine Funktionsstörung oder einen Missbrauch.

Der Börsenverein freut sich in einer Mitteilung: «Wir begrüssen diese Ausnahme. Der Buchsektor kann dadurch – wie bisher auch – weiterhin mit individuell vereinbarten Zahlungszielen arbeiten, die für die Branche wirtschaftlich notwendig sind.»

Der Entscheid ist relevant für die Lieferketten in ganz Europa – auch für die Schweiz. Denn auch hiesige Branchenmitglieder tätigen Geschäfte im EU-Raum; zum Beispiel der Unionsverlag in Zürich, der sich letztes Jahr im Sinn einer Nachfolgelösung unter das Dach der Münchner Verlagsgruppe C. H. Beck begab. Matthias Gräzer, Büroleiter in Zürich: «Wir begrüssen diesen Entscheid und stellen uns hinter die Argumentation von FEP und Börsenverein. Verlängerte Zahlungsziele nutzen wir, um dem Buchhandel bei Aktionen oder Büchertischen eine genügende und liquiditätsschonende Bevorratung zu ermöglichen.»

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