Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 35/2025 vom 18. September 2025
2. Nationalrat
2. Motion: Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch
Die Motion 24.4596 «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» will die «nötigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass journalistische Inhalte und sonstige vom Urheberrecht erfassten Werke und Leistungen bei der Nutzung durch KI-Anbieter umfassend Schutz erfahren». Gemeinsam mit LivreSuisse hat sich der SBVV dafür eingesetzt, die Motion auf urheberrechtlich geschützte Inhalte in ihrer ganzen Bandbreite auszuweiten; die Motion Gössi wurde am 20. März im Ständerat angenommen und vergangenen Dienstag nun im Nationalrat diskutiert, wo auch Bundesrat Beat Jans das Wort ergriff und unter anderem sagte: «KI-Systeme werden oft mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert, und dieselben KI-Systeme schaffen dann Inhalte, die jene Werke konkurrenzieren, mit denen sie trainiert worden sind. Das ist nicht in Ordnung, vor allem dann nicht, wenn die Kulturschaffenden für die Verwendung ihrer Werke nicht entschädigt werden.»
Im Vorfeld wurden aus Wissenschaft und Techfirmen Stimmen laut, die bei Annahme der Motion eine Schwächung des Forschungsstandortes befürchteten. Darauf ging SBVV-Präsident Manuel Schär am Dienstagabend im Echo der Zeit ein. Er erklärte, dass es hierbei – wie auch an anderer Stelle im Urheberrecht – um die Form der «Zustimmung» gehe, was in der vorbereitenden Kommission zu einer Veränderung des Motionstextes geführt habe. «Wir sind überhaupt nicht forschungs- oder innovationsfeindlich und stets an tragfähigen Lösungen interessiert», betonte Manuel Schär. Die Motion wurde in der abgeänderten Form vom Nationalrat mit 121 zu 66 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen und geht nun zurück an den Ständerat. Der SBVV wird im Newsletter «Buch und Politik» detailliert über die Entwicklung berichten.
Tanja Messerli, SBVV-Geschäftsführerin
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