Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 46/2023 vom 07. Dezember 2023

2. Löhne
2. Die Gehälter 2024 sind verhandelt

Jedes Jahr verhandelt die paritätische Kommission syndicom/SBVV die Löhne gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Buchhandel der deutschsprachigen Schweiz. Der Landesindex der Konsumentenpreise wies per 30. September 2023 im Vergleich zum Vorjahr eine Teuerung von 1,7 Prozent aus. Der GAV sieht vor, dass die Anpassung der Mindestjahresgehälter automatisch bis zu einer indexausgewiesenen Teuerung von 2 Prozent erfolgt. Die paritätische Kommission hat vereinbart, die Mindestgehälter per 1. Januar 2024 um 1,7 Prozent zu erhöhen. Alle weiteren Löhne bis 5000 Franken im Monat werden um 50 Franken im Monat erhöht. Dies pro rata dem Pensum entsprechend.

Ab 1. Januar 2024 gelten folgende Mindestlöhne:

Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende:
– im 1. Jahr nach der Berufslehre: 4275 Franken pro Monat oder 55’575 Franken pro Jahr;
– im 4. Jahr nach der Berufslehre: 4445 Franken pro Monat oder 57’785 Franken pro Jahr.

Mindestgehalt für nicht buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende:
– 1. bis 3. Praxisjahr: 3970 Franken pro Monat oder Fr. 51’610 Franken pro Jahr.
– ab dem 4. Anstellungsjahr: Nicht buchhändlerisch ausgebildete Mitarbeitende haben Anspruch auf das Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende (1. Jahr der Berufstätigkeit nach der Lehre).

Haushaltvorstände:
– Haushaltvorstände, die für den Ehepartner, für eigene Kinder oder zu unterstützende Personen unter 20 Jahren zu sorgen haben, erhalten auf das Mindestgehalt einen monatlichen Zuschlag von 200 Franken. Dieser Zuschlag ist nicht indexgebunden.

Das Lohnblatt 2024 sowie den GAV und diverse Musterverträge finden sich im Mitgliederbereich auf der SBVV-Website.

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