Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 7/2025 vom 20. Februar 2025
7. EU-Verordnung über die Produktsicherheit
7. Keine Ausnahme für Schweizer Verlage
Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) ist seit Mitte Dezember 2024 in Kraft. FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen hatte in einer Interpellation vom 10. Dezember 2024 den Bundesrat gefragt, wie Schweizer Verlage entlastet werden könnten und ob eine Ausnahme von den Verpflichtungen der GPSR möglich wäre. Nun liegt die Antwort des Bundesrats vor: Wirtschaftsakteure, die in die EU exportieren, müssen die Anforderungen der GPSR erfüllen. Zudem könne «(...) der Bundesrat keine Ausnahmen oder Erleichterungen für Exporte von der Schweiz in die EU erlassen, da die GPSR in der Schweiz nicht anwendbar ist.»
Das SBVV-Merkblatt zur EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wurde am 14.November 2024 an die Mitglieder Fachbereich Verlage verschickt und steht im Mitgliederbereich der SBVV-Website unter «Aktuelle Dossier – Merkblätter» zum Download bereit. Es kann auch bei sekretariat@sbvv.ch bestellt werden.
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