Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 2/2021 vom 14. Januar 2021
2. Zweiter Schweizer Lockdown
2. Abholung vor Ort bleibt schweizweit möglich
Gestern gab der Bundesrat die Verschärfung der nationalen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie bekannt. Sie gelten ab 18. Januar und beinhalten die Schliessung der Läden und Märkte des nicht-täglichen Bedarfs. Weiterhin möglich ist das Abholen bestellter Waren vor Ort. Diese Geschäfte und Dienstleister bleiben offen: Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter-, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte sowie Blumenläden. Die Übersicht der nationalen Massnahmen und Verordnungen finden Sie hier. «Die Bücher und Spielwaren bleiben diesmal, im Gegensatz zum Frühjahr, von Anfang an abgedeckt», sagt SBVV-Geschäftsführerin a.i. Tanja Messerli.
Weitere Themen:
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1. Das Buch ist ein Gut des täglichen Bedarfs
3. Schweizer Buchzentrum
3. Stabiles Ergebnis in einem schwierigen Geschäftsjahr
4. Konditionsverhandlungen
4. Libri stoppt Auslieferung von Diogenes-Titeln
6. Leitung Lektorat AT
6. Monika Schmidhofer übergibt an Dorothea Schöll
7. SBVV
7. Einladung zum Austausch
8. Frankreich
8. Jahresumsatz 2020 nur knapp unter Vorjahr
9. Deutschland
9. Thalia steigt aus Tarifbindung aus
10. 21. Writer in Residence
10. Lana Bastašic kommt nach Zürich