Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 3/2021 vom 21. Januar 2021
2. Pandemie
2. Härtefallhilfe in den Kantonen
Seit 14. Januar 2021 gilt die revidierte Covid-19-Härtefallverordnung. Betriebe, die aufgrund von Massnahmen des Bunds oder der Kantone zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 mehr als 40 Kalendertage schliessen müssen, haben automatisch Anspruch auf eine Entschädigung. Die Entschädigung wird wie bis anhin über die Kantone vollzogen. Massgeblich ist der Sitz des Unternehmens am 1. Oktober 2020. Die A-fonds-perdu-Beiträge können bis zu 20 Prozent des Umsatzes, maximal CHF 750‘000.– betragen. Melden Sie sich umgehend beim Kanton. Alle wichtigen Dokumente zu den Härtefallhilfen EFD sind hier gesammelt abrufbar.
Weitere Themen:
1. SBVV
1. Covid 19: Verschärfung der Massnahmen
5. Weiterbildung
5. Erfolgreiches Community Management in der Buchbranche
6. SBVV
6. «52 beste Bücher» - Reaktionen
7. Buchhandel
7. Eindrücke aus dem Lockdown
8. Ausschreibung
8. Buch und Literatur Ost+
9. Schweizer Literaturpreise 2021
9. Frédéric Pajak ausgezeichnet
10. Jubiläumsaktion
10. Videoserie von NordSüd
11. Veranstaltungen
11. Lesungen per Telefon