Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 24/2020 vom 18. Juni 2020
1. Corona Schutzmassnahmen
1. BAG hebt Flächenbegrenzung in Läden auf
Das BAG hat in den Lockerungsmassnahmen per 6. Juni 2020 die Flächenbegrenzung (eine Person pro 10qm) gestrichen. Die Aufhebung der 10qm-Regel bedeutet für die Buchhandlungen, dass sie seither keine Personenzählungen mehr durchführen müssen. In sämtlichen Geschäften gilt nun die allgemeine Distanzregel von 2 Metern. Um diese jedoch einzuhalten, müssten jeder Person immer noch mindestens 4qm zur Verfügung stehen. Gemäss dem BAG ist es den Geschäftsbetreibern überlassen, mit welchen Massnahmen sie die Abstandsregel von 2 Metern zwischen den Kunden und Kundinnen sowie dem Personal sicherstellen. Die Distanzregeln bleiben aber sehr wichtig und müssen eingehalten werden, heisst es auf der Homepage des BAG.
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