Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 24/2020 vom 18. Juni 2020

1. Corona Schutzmassnahmen
1. BAG hebt Flächenbegrenzung in Läden auf

Das BAG hat in den Lockerungsmassnahmen per 6. Juni 2020 die Flächenbegrenzung (eine Person pro 10qm) gestrichen. Die Aufhebung der 10qm-Regel bedeutet für die Buchhandlungen, dass sie seither keine Personenzählungen mehr durchführen müssen. In sämtlichen Geschäften gilt nun die allgemeine Distanzregel von 2 Metern. Um diese jedoch einzuhalten, müssten jeder Person immer noch mindestens 4qm zur Verfügung stehen. Gemäss dem BAG ist es den Geschäftsbetreibern überlassen, mit welchen Massnahmen sie die Abstandsregel von 2 Metern zwischen den Kunden und Kundinnen sowie dem Personal sicherstellen. Die Distanzregeln bleiben aber sehr wichtig und müssen eingehalten werden, heisst es auf der Homepage des BAG.

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3. Ein Drittel der Schweizer Verlage will teilnehmen - gerne am Gemeinschaftsstand

4. Livre Suisse
4. Gemeinsame Erklärung aus der Romandie

5. E-Books
5. Absatzveränderungen durch den Lockdown

6. E-Medien / Onleihe
6. Deutlicher Anstieg während des Lockdowns

7. Orell Füssli Thalia AG
7. Elfte Buchhandlung im Kanton Zürich

8. Verlagsvertreter/-innen Kalender 2021
8. Verzögerte Lieferung Mitte Juli

9. Schönste Deutsche Bücher
9. Drei Schweizer Verlage ausgezeichnet

10. Friedenspreis des Deutschen Buchhandels
10. Amartya Sen ist Friedenspreisträger 2020

11. Eine Frage an ...
11. Bernhard Engler, Verleger Lokwort

12. Diverse Meldungen
12. Klagenfurt / A*dS-Lexikon / SIKJM-Büchertipps / teNeues meldet Insolvenz an

13. Preise
13. Siegfried Lenz Preis / Bergli Books gewinnt internationalen Kinderbuchpreis / Longlist Crime Cologne Award 2020: Unionsverlag

14. SRF Bücherliste vom 18. bis 25. Juni 2020
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15. Sag’s mit einem Buch
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