Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 42/2020 vom 05. November 2020
9. ProLitteris
9. FAQs mit Kopierrichtlinien
ProLitteris hat seine Website neu getextet und die FAQs erweitert. Neu gibt es einen Abschnitt zur Regelung des Kopierens und Gebrauchs von schriftlichen Medien an Schulen. Lehrpersonen und Lernende dürfen aus einem Buch, einer Zeitschrift oder aus dem Internet Texte kopieren – physisch oder digital – und sie für den Unterricht nutzen. Die Kantone bezahlen für die öffentlichen Schulen über die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) einen pauschalen Betrag an ProLitteris. Für Privatschulen und andere Organisationen gelten ähnliche Verfahren. ProLitteris verteilt die Einnahmen dann an die Rechteinhaber. Das Kopieren ganzer Werke wie Bücher oder eBooks, die im Handel erhältlich sind, ist nicht erlaubt. Für vollständige Kopien, die Nutzung ausserhalb des schulischen Unterrichts und für Weiterbildungen ausserhalb des Lehrplans muss die ausdrückliche Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt werden. Eine Sonderregelung besteht für Medienspiegel, Dokumentationsdienste und für das Vervielfältigen von Aufnahmen einer Radio- oder Fernsehsehsendung. Weitere Informationen unter www.fair-kopieren.ch.
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